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Seven Nordrhein-Westfalen
Im langwierigen Rechtsstreit um den Tagebau Hambach steht heute ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen an. Im Zentrum steht eine rund 500 Quadratmeter große Fläche, die sich im Besitz des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) befindet. Der Energiekonzern RWE möchte das Areal für den Braunkohletagebau in Anspruch nehmen, wogegen sich die Umweltschützer seit Jahren juristisch zur Wehr setzen.
Ursprünglich wurde die Enteignung des Grundstücks durch die Bezirksregierung Arnsberg im Jahr 2018 mit der Sicherung der Energieversorgung begründet. Da die Kohleförderung unter diesem Areal jedoch aufgrund des vorgezogenen Kohleausstiegs bis 2030 obsolet geworden ist, hat sich die Argumentationsgrundlage verschoben. RWE argumentiert nun, dass der Boden für die Gewinnung von Sand und Kies benötigt werde, um die Stabilität der Böschungen im Tagebau für die spätere Rekultivierung zu gewährleisten.
Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet, da es sich um eine Grundsatzfrage handelt. Erstmals muss gerichtlich geklärt werden, ob eine Enteignung rechtmäßig bleibt, wenn der ursprüngliche Zweck – die Gewinnung von Braunkohle – entfallen ist und das Land lediglich für bauliche Maßnahmen zur Renaturierung genutzt werden soll.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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