Nordrhein-Westfalen

Bettelverbot in Dürener Außengastronomie beschlossen

todayJuli 17, 2026

Hintergrund
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Bettelverbot in Dürener Außengastronomie beschlossen

Der Stadtrat von Düren hat am gestrigen Abend eine neue Regelung für die Innenstadt verabschiedet. Ab sofort ist das Betteln in einem Radius von fünf Metern um Außengastronomie-Flächen untersagt. Mit dieser Maßnahme reagiert die Kommune auf Beschwerden von Gastronomen und Besuchern, die sich durch aufdringliche Bettelei gestört fühlten.

Die neuen Vorschriften umfassen zudem weitere Einschränkungen. So ist es nun ausdrücklich verboten, Kinder zum Betteln mitzunehmen oder körperliche Gebrechen vorzutäuschen, um Passanten zu einer Spende zu bewegen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Von dem Verbot ausgenommen bleibt lediglich das sogenannte „stille Betteln“, sofern es außerhalb der festgelegten Sicherheitszonen stattfindet. Die Stadtverwaltung erhofft sich durch den Beschluss eine spürbare Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den belebten Bereichen des Zentrums.

Geschrieben von: Seb Debollivier

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