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Seven Nordrhein-Westfalen
Am Donnerstag, dem 25. Juni, kam es im Freibad Schleddenhof in Iserlohn zu einer Auseinandersetzung zwischen Badegästen und dem Aufsichtspersonal. Auslöser war das Verhalten einer jungen Schwimmerin, die gegen die geltende Badeordnung verstoßen hatte, indem sie sich ohne ausreichende Schwimmkenntnisse im Schwimmerbecken aufhielt.
Die Situation spitzte sich zu, als das Mädchen auf die Anweisungen der Rettungsschwimmer nicht reagierte. Die Eltern des Kindes verwiesen auf eine bestehende Behinderung ihrer Tochter, die eine Kommunikation erschwere. In der Folge kam es zu einem lautstarken Disput zwischen der Familie und den Mitarbeitern der Anlage.
Aufgrund der eskalierten Lage machte die Leitung des Freibads von ihrem Hausrecht Gebrauch und sprach ein Hausverbot aus. Da die Familie die Anlage nicht freiwillig verlassen wollte, wurde die Polizei hinzugerufen, die die Betroffenen schließlich aus dem Freibad begleitete.
Die Betreiber des Bades rechtfertigten das Vorgehen ihrer Angestellten mit der strikten Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Diese seien zum Schutz aller Badegäste zwingend und würden ausnahmslos für jeden Besucher gelten, um Gefahrensituationen im Wasser zu verhindern.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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