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Seven Nordrhein-Westfalen
todayNovember 4, 2026 68 22
Ein verurteilter Straftäter aus dem Irak muss die Bundesrepublik verlassen. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat am Dienstag die Klage des 28-Mannes abgewiesen und damit eine drohende Ausweisung bestätigt. Der Betroffene hatte zuvor eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verbüßt, weil er an der Tötung seiner Mutter beteiligt war.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass von dem Mann weiterhin eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Er habe sich weder ausreichend mit dem Verbrechen auseinandergesetzt noch sich von den konservativen Strukturen seiner Familie distanziert. Bereits zu Jahresbeginn hatte der Kreis Mettmann die Ausweisung verfügt, da keine Integration stattgefunden habe und der Täter in einem Milieu mit veralteten Wertvorstellungen verbleibe.
Die Tat geschah im Jahr 2014, als der damals 17-jährige Sohn gemeinsam mit Familienangehörigen seine 35-jährige Mutter umbrachte, nachdem diese in ein Frauenhaus geflüchtet war. Auch gesundheitliche Probleme des Mannes, die im Prozess vorgebracht wurden, stehen der Rückführung in den Heimatstaat nicht im Weg, da dort eine medizinische Versorgung gewährleistet sei. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts steht dem Mann noch der Weg der Berufung offen.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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