play_arrow
Seven Nordrhein-Westfalen
Vor dem Bonner Landgerichts ist ein gravierender medizinischer Fall mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Eine Patientin erhält 20.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem sie im Sommer 2019 in der Uniklinik nur knapp dem Tod entkommen war. Die damals 66-Jährige hatte zuvor einen Eingriff wegen eines Halstumors überstanden, war jedoch kurz nach der Verlegung auf die Normalstation in einen kritischen Zustand geraten.
Auslöser für die dramatischen Szenen am 10. Juli 2019 war eine unerkannte Nachblutung im Halsbereich. Obwohl die Frau bereits über Beschwerden klagte und eine Schwellung sichtbar war, stuften Mediziner die Symptome zunächst als harmlose Reizung ein. Erst das Einschreiten der Tochter, die ihre Mutter völlig entkräftet im Krankenzimmer auffand, brachte das Pflegepersonal in Bewegung. Kurz darauf brach die Seniorin zusammen und erlitt einen Herzstillstand. Zehn Minuten lang mussten die Ärzte reanimieren, bis ihr Herz wieder schlug.
Als Folge des Sauerstoffmangels im Gehirn trug die Bonnerin bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen in Form von unwillkürlichen Muskelzuckungen davon. In dem anschließenden Zivilprozess warf die Betroffene dem Krankenhaus schwere Versäumnisse vor, darunter eine zu frühe Verlegung von der Intensivstation trotz bekannter Gerinnungsstörungen sowie verspätete Hilfsmaßnahmen bei akuter Not. Sachverständige kritisierten im Verfahren, dass die deutlichen Warnzeichen vor dem Kollaps nicht konsequent enough überwacht und behandelt worden waren.
Geschrieben von: Seb Debollivier
todayNovember 5, 2026 66 32
todayNovember 5, 2026 71 33
© 2026 Seven Radio Nordrhein-Westfalen