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Seven Nordrhein-Westfalen
Vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) steht eine wegweisende Entscheidung im Streit zwischen der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem Facebook-Mutterkonzern Meta bevor. Im Zentrum des Verfahrens steht ein bereits vor Jahren im Internet verbreitetes Bild, dem zufolge die Politikerin ein fiktives Zitat zur Integration geäußert haben soll. Obwohl die Plattform den ursprünglichen Beitrag nach einer Beschwerde entfernten, tauchten immer wieder identische oder leicht abgewandelte Kopien mit teils stark verunglimpfenden Zusätzen auf.
Die Klägerin fordert von dem US-Konzern weitgehendere Schritte. Ihrer Ansicht nach reicht es nicht aus, lediglich den konkret gemeldeten Post zu löschen; vielmehr müsse das Unternehmen von sich aus nach sinngleichen Duplikaten suchen und diese konsequent unterbinden. Das Unternehmen argumentiert dagegen, dass eine automatische oder manuelle Suche nach inhaltsgleichen Beiträgen ohne konkrete Hinweise rechtlich nicht vorgeschrieben und technisch unzumutbar sei.
Das oberste Zivilgericht Deutschlands hatte das Verfahren zuvor pausieren lassen, um eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten. Da der EuGH Ende vergangenen Jahres Vorgaben zum Umgang mit rechtswidrig kopierten Webinhalten gemacht hat, bewertet der BGH nun die Tragweite dieser europäischen Rechtsprechung für den Fall.
Geschrieben von: Seb Debollivier
todayNovember 5, 2026 66 32
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