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Seven Nordrhein-Westfalen
Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm sorgt für Aufsehen bei Fernwärmekunden. Die Richter haben entschieden, dass die Preiserhöhungen des Versorgers Eon in den Gebieten Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord sowie Schwalbach-Limes unzulässig waren. Grund für die Entscheidung ist eine fehlerhafte Berechnungsmethode bei den sogenannten Preisgleitklauseln.
Das Gericht stellte fest, dass Eon durch die gewählte Gewichtung von Erdgaskosten und Marktentwicklungen die Endkundenpreise unverhältnismäßig stark in die Höhe getrieben hat. Da die Kosten für den Versorger prozentual statt absolut umgelegt wurden, stiegen die Belastungen für die Verbraucher über das zulässige Maß hinaus. Für betroffene Haushalte in den drei genannten Regionen eröffnet dies nun die Möglichkeit auf Rückforderungen.
Die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengte Musterfeststellungsklage zielte ursprünglich auf über 20 Versorgungsgebiete ab. Das Gericht lehnte eine pauschale Verurteilung für alle Standorte jedoch ab, da die individuellen Vertragsklauseln nicht verallgemeinerbar seien. Für die betroffenen Kunden in den drei spezifischen Gebieten ist das Urteil dennoch ein wichtiger Erfolg im Streit um überhöhte Heizkosten der Jahre 2021 und 2022.
Eon kündigte an, das Urteil des OLG Hamm nun gründlich zu analysieren. Der Konzern betonte zugleich, dass das Gericht keine generelle Unwirksamkeit der Preismodelle festgestellt habe. Verbraucher in anderen Regionen, die nicht von der Entscheidung umfasst sind, müssen sich vorerst gedulden, da die Fernwärmeversorgung aufgrund fehlender Wahlmöglichkeiten bei den Anbietern an lokale Monopole gebunden bleibt.
Geschrieben von: Seb Debollivier
todayNovember 5, 2026 71 37
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