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Seven Nordrhein-Westfalen
Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat das Verfahren zum schweren Zugunglück bei Geseke eingestellt. Nach eingehender Prüfung der Beweislage konnten die Ermittler kein strafrechtlich relevantes Handeln durch Dritte feststellen, wie die Behörde am Montag mitteilte.
Im Zentrum der Untersuchung stand das Fehlverhalten des Lokführers, der bei dem Unfall im September 2023 ums Leben kam. Ein Bericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung belegte, dass der 30-Jährige den Güterzug massiv überladen hatte, um offenbar Zeitdruck auszugleichen. Durch die Überladung entgleiste der mit Zement beladene Zug an einer Abzweigung und beschädigte die Schieneninfrastruktur erheblich.
Obwohl der Untersuchungsbericht dem beauftragten Güterzugunternehmen eine mangelhafte Überwachung der Mitarbeiter vorwarf, sieht die Staatsanwaltschaft davon ab, rechtliche Konsequenzen gegen die Firma zu ziehen. Es sei kein direkt ursächliches Fehlverhalten des Unternehmens nachweisbar. Das betroffene Unternehmen gab an, seine internen Sicherheitsabläufe nach dem Unglück bereits deutlich verschärft zu haben.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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