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Seven Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht Bielefeld hat den 33-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Im April dieses Jahres hatte der Mann seine 28-jährige Ex-Partnerin in deren gemeinsamer Wohnung nach einer Auseinandersetzung getötet und den Leichnam anschließend in einer Gefriertruhe versteckt.
Während des Prozesses hatte der Beschuldigte über seine Verteidigung behauptet, er habe in Notwehr gehandelt und könne sich an den Tathergang kaum erinnern. Diese Darstellung wies die Kammer jedoch zurück. Ein Sachverständiger betonte, dass der Drosselungsvorgang etwa eine Minute gedauert habe, was eine bewusste Entscheidung des Täters nahelegt.
Besonders belastend wertete das Gericht das Verhalten des Mannes nach der Tat. Er täuschte den Bruder des Opfers mit gefälschten Textnachrichten über den Aufenthaltsort der Frau, während deren Leiche bereits in der Truhe lag. Erst als der Bruder die Wohnung im April betrat und den schrecklichen Fund machte, flog die Tat auf.
Die Ermittlungsarbeit gestaltete sich aufgrund des Zustands der Leiche extrem schwierig. Um eine präzise Obduktion zu ermöglichen, musste der Körper über mehrere Tage hinweg vorsichtig in der Rechtsmedizin aufgetaut werden. Der Verurteilte, der nach einer Flucht Ende April in Frankfurt am Main gefasst wurde, bleibt in Haft.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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