Nordrhein-Westfalen

Mordprozess in Gelsenkirchen: Psychiaterin bescheinigt Angeklagtem schwere Wahnvorstellungen

todaySeptember 2, 2026 377

Hintergrund
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Mordprozess in Gelsenkirchen: Psychiaterin bescheinigt Angeklagtem schwere Wahnvorstellungen

Vor dem Landgericht Gelsenkirchen wurde am Montag das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten im Fall der getöteten Annalena vorgestellt. Der 28-jährige Angeklagte, der gestanden hat, seine damalige Partnerin Ende des vergangenen Jahres vor dem Haus seiner Eltern in Gelsenkirchen-Scholven mit Messerstichen getötet zu haben, leidet laut der Sachverständigen an einer schwerwiegenden wahnhaften Störung.

Die Medizinerin erläuterte, dass der Mann von einem Komplott gegen sein Leben überzeugt war, an dem neben seiner Ex-Frau auch das Opfer beteiligt gewesen sein soll. Aufgrund dieses Zustands empfiehlt die Gutachterin eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gemäß § 63 StGB. Dies würde eine unbefristete Sicherungsverwahrung bedeuten, da von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

Der Prozess, der die Öffentlichkeit im Ruhrgebiet tief bewegt hat, nähert sich damit seinem Ende. Der Angeklagte hatte bereits zum Auftakt im April über seinen Verteidiger eingeräumt, die Tat begangen zu haben, und dabei auf seinen psychisch instabilen Zustand verwiesen. Er wird derzeit medikamentös behandelt.

Für die Angehörigen des Opfers bleibt die emotionale Belastung groß; viele verfolgen die Verhandlung weiterhin als Zuschauer im Gerichtssaal. Das Gericht hat für den 30. September und den 9. Oktober zwei weitere Termine angesetzt, an denen das Urteil erwartet wird.

Geschrieben von: Seb Debollivier

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