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Seven Nordrhein-Westfalen
Im Kreis Siegen-Wittgenstein greifen seit Montag, dem 24. August 2026, drastische Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung. Aufgrund der kritisch niedrigen Pegelstände in den örtlichen Talsperren hat die Verwaltung ein striktes Verbot für die Nutzung von Trinkwasser erlassen, das bis zum 2. Oktober Bestand haben soll.
Das Verbot untersagt Anwohnern das private Autowaschen, das Befüllen von Pools sowie das Bewässern von Blumen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert empfindliche Strafen: Die Bußgelder können in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro betragen. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich wichtige Bereiche wie die Bewässerung von Nutzgärten in den Abend- und Morgenstunden, Friedhöfe sowie gewerbliche Waschanlagen.
Hintergrund der Entscheidung ist die massive Dürre, unter der die Region seit Monaten leidet. Da die Obernautalsperre und die Breitenbachtalsperre aktuell nur noch zur Hälfte gefüllt sind, sieht sich der Kreis zum Handeln gezwungen. Ziel der Maßnahme ist es, die Trinkwasserreserven für den kommenden Winter zu sichern und eine Unterversorgung für das Jahr 2027 abzuwenden.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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