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Seven Nordrhein-Westfalen
Die Staatsanwaltschaft Dortmund befasst sich derzeit mit zwei Strafanzeigen gegen den Musiker Herbert Grönemeyer. Hintergrund ist eine Äußerung, die der Künstler während eines Auftritts in der Dortmunder Westfalenhalle im Februar getätigt haben soll.
Dem Bochumer Sänger wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Rede über gesellschaftliche Themen den Begriff „rechte Ratten“ verwendet zu haben. Aufgrund dieser Wortwahl erstatteten zwei Personen Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Wie die zuständige Staatsanwältin Sonja Frodermann mitteilte, ist bislang kein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Behörde befindet sich noch in der Phase der Vorprüfung, um zu klären, ob ein hinreichender Anfangsverdacht besteht.
Die Ermittler gaben zudem bekannt, dass eine der Anzeigen von einer Person eingereicht wurde, die nicht persönlich bei dem Konzert anwesend war. Die Prüfung der Sachverhalte dauert an, eine Entscheidung über die Aufnahme eines offiziellen Verfahrens steht noch aus.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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