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Seven Nordrhein-Westfalen
Ein 29-jähriger Mann aus Dortmund ist nach seiner Abschiebung in Afghanistan eingetroffen. Der Mann war zuvor vom Landgericht aufgrund von schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er vollständig verbüßt hat.
Die deutsche Bundesregierung übermittelt den Taliban im Vorfeld der Flüge entsprechende Namenslisten. Experten gehen davon aus, dass die afghanischen Behörden über die Identität der Ankommenden informiert sind. Nach der Landung in Kabul durchlaufen die Rückkehrer in der Regel Befragungen durch die dortigen Sicherheitskräfte.
Obwohl die Taliban zugesichert haben, keine erneute Bestrafung für in Deutschland bereits abgeurteilte Delikte vorzunehmen, bleibt die Situation vor Ort unklar. Es gibt keine verlässlichen Mechanismen, mit denen Deutschland den weiteren Verbleib oder die Behandlung der abgeschobenen Personen in Afghanistan kontrollieren kann.
Besonders die Rolle des afghanischen Geheimdienstes, der direkt der Führung der Taliban unterstellt ist, wird von Beobachtern als kritisch eingestuft. Informationen über die Art der begangenen Straftaten könnten dort zu weiteren Maßnahmen gegen die Rückkehrer führen, da eine unabhängige Aufsicht über die staatlichen Stellen in Afghanistan nicht existiert.
Geschrieben von: Seb Debollivier
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